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Wer ist für Kitzrettung zuständig?

Wer ist eigentlich verantwortlich für den Schutz der Rehkitze? „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder 2. einem Wirbeltier a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“ (§ 17 Tierschutzgesetz). In den letzten Jahren wurden bereits einige Strafurteile gegen Landwirte gefällt, die Rehkitze vermäht haben.
 

Eine Straftat ist dann gegeben, wenn bei dem Täter Vorsatz für sein Handeln vorliegt. Auch das in Kauf nehmen von Schädigungen der Tiere, ohne dass Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, der „billigende Vorsatz“, wird bestraft. Eine gewisse Mitverantwortung des Jagdpächters im Zuge seiner Hegepflicht ist allerdings auch vorhanden. Der Landwirt muss Maßnahmen zum Schutz der Tiere vor Schädigungen ergreifen, in dem er beispielsweise die "Kitzrettung Limburg e.V."  mit der Absuche der Flächen beauftragt. Der Jagdpächter ist verpflichtet den Landwirt bei der Kitzrettung zu unterstützen.
 

Bei der Rehkitzrettung muss beachtet werden, dass dies als Jagdausübung gewertet werden kann, wenn z.B. ein Kitz aus einer Wiese herausgetragen wird. Das Recht der Jagdausübung steht allerdings ausschließlich dem Jagdpächter oder seinen Jägern zu. Entsprechend muss die Kitzrettung Limburg vorher die Genehmigung des Jagdpächters einholen, um in den Wiesen nach Kitzen zu suchen und diese auch zu bergen. Das Jedermann Recht des Bundesnaturschutzgesetzes, hilflose Tiere aufzunehmen und gesund zu pflegen, gilt ausdrücklich nur vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften, also nicht für Wild.
 

Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass alle Beteiligten, der Landwirt, der Jäger und die Kitzretter zusammenarbeiten, um unnötiges Leid der Tiere zu vermeiden.

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